"Heilen und Helfen gegen Ethik und Moral?"
Politische Konflikte um die Fortpflanzungsmedizin
Vortrag beim Kongress "Medizin und Gewissen" am 25.5.2001 in Erlangen
Je
mehr sich die öffentlichen Kontroversen um die Zulässigkeit
fortpflanzungsmedizinischer Verfahren und Forschung an Embryonen
entzünden, umso stärker wird in der Debatte das Argument des Heilens
bemüht. Mit Blick auf den Verlauf der britischen Diskussion ist zu
erwarten, dass wir in dieser Hinsicht erst am Anfang der Entwicklung
stehen, mithin das Gewicht des Ziels Heilung an Bedeutung gewinnen
wird. Jeder, der für Grenzen von Forschung und Therapie plädiert, setzt
sich dem Verdacht aus, die Belange der Kranken und der Behinderten
nicht zu berücksichtigen, ihnen nicht das angemessene Mitgefühl
entgegenzubringen. Ethik erscheint vor diesem Hintergrund als
hartherzige Prinzipienreiterei, die über die Bedürfnisse der
Betroffenen hinwegsieht und sich damit selbst wieder schuldig macht.
Nun
wissen wir alle, wie machtvoll das Bedürfnis nach Heilung beim Kranken,
die Angst vor Krankheit beim Gesunden ist, davon ist vermutlich niemand
frei. Aber selbst wenn man diese Bedürfnisse als Konstanten
menschlichen Befindens akzeptiert, folgt daraus ja nicht zwangsläufig,
dass die Verfolgung dieser Bedürfnisse moralisch über allen anderen
Erwägungen steht. Genau diesen Eindruck erweckt aber ein Teil des
gegenwärtigen Diskurses um die Bioethik. Im folgenden möchte ich daher
der Frage nachgehen, wie stark das Argument des Heilens und Helfens
ist, mit welchem Recht die Ethik sich demgegenüber behaupten kann. Dies
möchte ich zunächst am Beispiel der Präimplantationsdiagnostik und dann
am Beispiel der Forschung unter Verbrauch von Embryonen tun.
"Es ist viel Platz diesseits des Rubikon" - warum reicht er nicht ?
Betrachtet
man den Debattenverlauf der letzten Wochen, so wird sowohl von Seiten
der Akteure als auch von Seiten der Beobachter die Konfrontationslinie
immer stärker festgemacht an einem Pro und Kontra Gentechnik. Sicher,
die politische Kontroverse braucht die Zuspitzung, aber diese ist so
grandios falsch, dass schon ein genauerer Blick lohnt, warum hier
falsche Gegensätze aufgemacht werden.
PID und Embryonenforschung
sind randständige Bereiche in gentechnischer Forschung und Anwendung,
aber sie werden von den Befürwortern (und auch vielfach in der
öffentlichen Berichterstattung) zum Lackmustest für die grundsätzliche
Frage "Wie hältst Du's mit der Gentechnik?" gemacht. Zwar gibt es auch
Anhaltspunkte für die Behauptung, hier gehe es um grundsätzliche
Gegnerschaft, und so mancher Text stellt das Wort 'Hoffnung' nur in den
Zusammenhang mit dem Wort 'falsch'. Aber abwägend und vorsichtig mit
einer zweifellos risikobehafteten neuen Technologie umzugehen, ist ja
etwas anderes als Gegnerschaft. Für eine solche Gegnerschaft aber gibt
es heute in der überwiegenden Zahl der Debattenbeiträge kein Indiz
mehr. Man darf sicher voraussetzen, dass alle Beiträge aufmerksam
verfolgt werden und Unkenntnis ausschließen - warum also könnte ein
Interesse daran bestehen, diesen falschen Gegensatz aufzumachen.
Andersherum gefragt: Warum wird wider besseres Wissen behauptet, wer
die Forschung an Embryonen nicht wolle, verweigere Heilung, wer die PID
nicht einführen wolle, sei nicht bereit zu helfen?
Die Zuspitzung
verleiht dem Argument des Helfens und Heilens erst die Dramatik, die
die Gegenposition ins Unrecht setzt. Damit verlagert sich auch die
Verpflichtung zur Begründung auf diejenigen, die einen Status quo
verteidigen, die auf bestehenden Grenzen beharren. Der "therapeutische
Imperativ" (Andreas Kuhlmann) entfaltet seine ganze Überzeugungskraft
im Angesicht der drohenden Alternative, dass eben nicht geholfen und
geheilt wird. Die Befürworter der umstrittenen Verfahren sind nicht
mehr ihrerseits unter Rechtfertigungsdruck, sondern setzen die
"Bewahrer", "Bremser", "Fortschrittsfeinde" ins Unrecht.
Die
Kritiker sind ihrerseits auch nicht immer zimperlich. Den Forschern
wird unterstellt, sie handelten zunächst und vor allem aus
eigennützigen, also karrieresüchtigen oder wirtschaftlichen Motiven.
Den Menschen, die sich Nutzen versprechen, wird unterstellt, sie seien
bereit, jeden Preis zu zahlen, sie wollten in Wirklichkeit nicht
Krankheit besiegen, sondern Perfektion und Design. Das Heilen und
Helfen verkommt in dieser Sichtweise zum reinen Hilfskonstrukt, mit dem
die tatsächlich sinistren Motive verdeckt werden sollen.
Demgegenüber
möchte ich hier für Abrüstung plädieren, indem wir uns auf eine
gemeinsame Ausgangsposition verständigen, auf der dann die Differenzen
ausgetragen werden. Wir streiten hier nicht über Wohl und Wehe der
Gentechnik, sondern über einen randständigen Bereich der Anwendung und
der Forschung. Alle, die die positiven Potentiale der Gentechnik nutzen
wollen, sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, die ethischen
Fragen zu klären, sonst ist eines Tages aus Furcht vor den Exzessen die
gesamte Forschungsrichtung wieder unter Verdacht und in der Gefahr,
abgelehnt zu werden. Es geht um eine verantwortungsvolle Nutzung und
alle, Skeptiker wie Befürworter, haben ein Interesse, die
Heilungschancen zu nutzen.
Auf dieser Basis ist dann aber zu fragen,
wie weit uns der Wunsch nach Heilung Richtschnur für die anstehenden
schwierigen Entscheidungen sein kann. Im folgenden soll es darum gehen,
den Wert "Heilung" auf seine Trennschärfe zu untersuchen, nach dem ihm
zugrundeliegenden Verständnis zu fragen und zu diskutieren, wie er
unsere Wertebestimmung beeinflussen kann und darf.
Präimplantationsdiagnostik
Hans
Joas hat zutreffend beschrieben, wie sich die Problemstellung
verschoben hat: "Wir machen die Erfahrung, dass durch den
wissenschaftlichen Fortschritt der Bereich des ehedem Unverfügbaren
immer weiter schrumpft. Viele Entscheidungen mussten in der
Vergangenheit nicht getroffen werden, da die schlichte Möglichkeit
dafür nicht bestand. Wenn aber die Möglichkeit - und der Zwang - zur
Entscheidung gegeben ist, dann steht nicht mehr die Frage im
Mittelpunkt, wie weiter Optionen gewonnen werden können, sondern ob es
Grenzen der Verfügbarkeit geben soll. Es geht nicht darum, jede Grenze
als Freiheitsbeschränkung zu interpretieren, sondern Grenzen zu ziehen
und Unverfügbarkeit freiwillig zu respektieren."
Diese Forderung
muss nicht nur einer Gesellschaft als Zumutung erscheinen, die sich
daran gewöhnt hat, mittels technischer Neuerungen beständig Grenzen zu
verschieben, sondern sie wird umso anspruchsvoller, als diese Grenzen
längst verschwommen sind und jetzt zu einem späten Zeitpunkt noch
einmal danach gefragt wird, ob wir doch wieder eine Schranke aufstellen
sollen.
Im Zusammenhang mit dem jüngsten DFG-Papier hat Ernst-Ludwig
Winnacker gesagt, dass der entscheidende Dammbruch die Einführung der
künstlichen Befruchtung gewesen sei, die weitreichende neue ethische
Abwägungen und Entscheidungen nach sich gezogen habe. Ihm ist nicht nur
insofern zuzustimmen, als damit erstmals die Möglichkeit gegeben war,
den Embryo von seiner Mutter zu trennen und zu einem eigenständigen
Objekt von Diagnose, Therapie und Forschung zu machen. Sondern auch
darin, als dies unsere Sicht auf die Fähigkeit, Kinder zu bekommen oder
eben nicht zu bekommen, drastisch verändert hat.
Unfreiwillige
Kinderlosigkeit wurde zu allen Zeiten als schweres Schicksal
interpretiert und ebenso gab es auch in allen Gesellschaften Versuche,
dieses Schicksal abzuwenden. Aber erst die erfolgreiche medizinische
Behandlung eröffnete eine Perspektive, aus der die ungewollte
Kinderlosigkeit als Krankheit definiert wurde. Diese Sicht setzte sich
erst allmählich durch, parallel zur immer häufigeren
Fertilitätsbehandlung. Dass dies dennoch keine Selbstverständlichkeit
war, mag man daran ablesen, dass die Kostenübernahme bei
Unfruchtbarkeit der einzige Punkt des Leistungskatalogs der
gesetzlichen Krankenversicherung ist, der bei uns gesetzlich normiert
ist und nicht durch den Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen aufgenommen
wurde.
Kinderlosigkeit als Krankheit - das ist nicht nur finanziell
folgenreich, sondern verändert natürlich auch die Rolle des Arztes. Er
ist nicht mehr nur mit einem Wunsch konfrontiert, den zu erfüllen er
sich entscheiden kann oder nicht, sondern mit einem Behandlungsauftrag
gegenüber "Patienten". Die Fruchtbarkeitsbehandlung wird so zu einer
ärztlichen Pflicht.
Ich erinnere an diesen Perspektivenwechsel, weil
er uns auch in der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik
begegnet. Hier geht es um einen weiteren Schritt, nämlich um die
Erfüllung des Kinderwunsches bei Paaren, die mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit ein Kind mit einer schweren monogenetischen
Krankheit bekommen werden.
Die Argumente der Befürworter des
Verfahrens sind stark. Sie verweisen auf leidgeprüfte Eltern, die
vielleicht schon ein schwer erkranktes Kind haben oder verloren haben
und die sich so sehr ein gesundes Kind wünschen. Und sie verweisen
darauf, dass die Alternative die pränatale Diagnostik sein wird, wonach
der Embryo im Mutterleib auf mögliche Erkrankungen untersucht und
gegebenenfalls abgetrieben wird. Und sie verweisen auf die Praxis im
europäischen Ausland, so dass ein Verbot in Deutschland die betroffenen
Eltern dorthin treiben wird.
Die Gegner weisen demgegenüber mit
ebensoviel Berechtigung darauf hin, dass es hier um einen Einstieg in
die Auswahl von Kindern nach Merkmalen geht. Sie prophezeien, dass es
vermutlich kaum bei der ursprünglich angenommenen geringen Zahl von
Fällen bleiben wird. Sie sehen eine Verletzung der Menschenwürde des
verworfenen Embryos, aber auch eine Verletzung des Respekts vor den
Menschen, die heute mit einer solchen Krankheit leben, die durch die
PID ausgeschlossen werden soll. Sie warnen vor einer Entsolidarisierung
mit Behinderten und Kranken.
Die Politik wird hier vor ein Dilemma
gestellt, das aus früheren ethisch strittigen medizinischen
Weiterentwicklungen bekannt ist: Das Verfahren wird entwickelt und erst
danach die Frage gestellt, ob es zugelassen werden soll. Die normative
Kraft des Faktischen bringt die Politik damit um eine gestalterische
Position, sie lässt ihr nur das Reagieren.
Von Seiten der
behandelnden Ärzte wird zurecht darauf verwiesen, dass es hier um eine
konsequente Weiterführung der künstlichen Befruchtung handelt, sie
wollen Menschen helfen, die ohne diese Hilfe womöglich kein Kind oder
vielleicht ein schwer krankes Kind bekommen werden. Hier zeigt sich
aber auch die Widersprüchlichkeit der Kategorie Heilen: Aus der
Perspektive der Eltern kann der Arzt davon sprechen, dass er sie
schützt vor den psychischen Folgen ungewollter Kinderlosigkeit, in
diesem Sinne also präventiv behandelt. Aber was wird er dabei mit dem
Embryo machen? Er wird ihn nicht heilen, sondern ihm entweder, wie es
bei anderen künstlichen Befruchtungen üblich ist, die Entwicklung
ermöglichen durch Einsetzen in die Gebärmutter, oder er wird ihn töten.
Welche Perspektive sollen wir in unserem Wunsch nach Heilen einnehmen,
die der künftigen Eltern oder die des Kindes?
Vielleicht sollten wir
nicht nur die Fragen danach stellen, was der letzte technische Stand
der Reproduktionsmedizin verlangt, sondern einen grö¤eren Bereich
betrachten. Denn meines Erachtens fordert nicht erst die PID eine
gesellschaftliche Auseinandersetzung, sondern es ist an der Zeit, eine
Entwicklung kritisch in Augenschein zu nehmen, die in der PID ihren
vorläufigen Kulminationspunkt hat. Die Befürworter der PID führen die
Alternative der pränatalen Diagnostik ins Feld, um die PID als die
gegenüber der Mutter humanere Vorgehensweise zu begründen, da sie ihr
gegebenenfalls eine Abtreibung erspare. Ich halte demgegenüber eine
kritische Revision der Praxis der PND für geboten. Ein Verfahren,
ursprünglich gedacht zur Anwendung in bestimmten, indizierten Fällen,
hat sich im Verlauf von knapp zwei Jahrzehnten zum Screening-Verfahren
entwickelt, also zu einer weitgehend indikationsunabhängigen
Untersuchungsmethode. Parallel dazu ist die Vermeidbarkeit einer
Behinderung zu einem weithin gesellschaftlich akzeptierten Grund für
einen Schwangerschaftsabbruch geworden. Die davon ausgehende ständige
Kränkung für Menschen, die mit einer Behinderung leben, haben wir dabei
ebenso unkritisch hingenommen wie die immer grö§ere Belastung der
werdenden Mütter mit den Entscheidungen über Leben und Tod, die sie
infolge der verfeinerten Untersuchungsmethoden treffen müssen.
Statt
diese Praxis, die sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbeobachtet
und undiskutiert entwickelt hat, einer kritischen Reflexion zu
unterziehen und zu überlegen, ob Kurskorrekturen sinnvoll sein könnten,
wird sie nun als Argument für die PID ins Feld geführt, die den Eltern
die Konflikte, die durch die Verfahren erst geschaffen wurden, wieder
erleichtern soll.
Aus dieser Beobachtung folgt nicht, das Rad
einfach zwanzig, dreißig Jahre zurückzudrehen. Große Fortschritte
wurden in diesen Jahren für die Gesundheit der Neugeborenen ebenso wie
die ihrer Mütter erreicht. Aber der Blick zurück sollte uns lehren,
medizinische Entwicklungen nicht nur an statistischen Indikatoren und
technischen Neuerungen zu messen, sondern sie einem ständigen Prozess
der kritischen Reflexion zu unterziehen, und nicht erst zu warten, bis
sie einer neuen, dramatischen Entscheidung zutreiben.
Die Forderung
nach Zulassung der PID geht von der Prämisse aus, dass bestimmte
Behinderungen den Eltern nicht zumutbar sind. Richtiger muss man wohl
sagen, dass die Frage gestellt wird, was traue ich mir zu und was
nicht. Unbestreitbar wird in bestimmten schweren Fällen ein Leben mit
einem behinderten Kind sehr schwierig werden. Und dann folgt daraus die
Frage, ob es nicht möglich sein kann, dieses Verfahren für solche
besonders schweren Fälle zuzulassen, ohne damit einer Entwicklung wie
bei der pränatalen Diagnostik Vorschub zu leisten. Bislang ist es noch
keinem Befürworter des Verfahrens gelungen, überzeugend darzulegen,
dass es eine Ausnahme bleiben wird. In diese Überlegungen einbezogen
werden muss aber auch die Anfrage, um welchen Preis ein Wunsch nach
einem gesunden Kind zu rechtfertigen ist.
Über der Erörterung
einzelner Fälle wird leicht übersehen, was das eigentliche Problem ist:
Seit es um die PID geht, wird die öffentliche Diskussion um das Leben
von und mit behinderten Kindern auf dessen Vermeidbarkeit enggeführt.
Natürlich wird die Zukunft schwierig und anders sein für Eltern mit
einem behinderten Kind. Aber wir alle miteinander haben doch Einfluss
darauf, wie groß diese Schwierigkeiten sind. Wir können doch etwas
dafür tun, dass Eltern den Mut fassen, ihr Kind auch mit einer
Behinderung anzunehmen. Warum wird auf diese Fragen nicht genauso viel
Mühe und Anstrengung verwandt wie auf die Forderung nach Einführung der
PID?
Zweifellos ist es eine gro¤e Anmutung, von Betroffenen zu
verlangen, ihren Wunsch aus ethischen Gründen nicht zu verfolgen und
auf die gesellschaftlichen Folgen ihres Handelns zu achten. Gerade wenn
solch existenzielle Fragen wie Gesundheit und Krankheit berührt sind,
erscheint dies zuviel verlangt. Aber individuell gut verständliche
Handlungen könne hinter dem Rücken der Handelnden etwas verändern, das
auch nicht in ihrem eigenen Sinne sein kann. Trotz aller medizinischen
Fortschritte werden Krankheit und Behinderung auch weiter zu unserem
Leben gehören, deshalb ist die Einstellung unserer Gesellschaft dazu
für uns alle von existenzieller Bedeutung.
Verbrauchende Embryonenforschung
Neuere
Entwicklungen in der Biomedizin haben Erkenntnisse über embryonale
Stammzellen hervorgebracht, die zu vielfältigen Hoffnungen berechtigen.
So erwarten die Forscher von den sog. "Alleskönnern" embryonale
Stammzellen, dass sich aus ihnen durch gentechnische Eingriffe gesunde
Zellen und Organe für Kranke entwickeln lassen.
Die Stammzellen, die
programmiert werden für den Ersatz erkrankter Zellen, sind ethisch
nicht der Streitpunkt, weil es sich bei ihnen um pluripotente Zellen
handelt, aus denen kein menschliches Lebewesen mehr entstehen kann. Ein
Problem entsteht daraus, dass für die Gewinnung dieser Zellen Embryonen
notwendig sind. Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, sie aus dem
Gewebe von abgetriebenen Embryonen zu gewinnen, was aber von Seiten der
Forscher als qualitativ schlechteres Verfahren angesehen wird. So geht
es darum, embryonale Stammzellen eigens für die Forschung zu gewinnen.
Entweder sollen Embryonen verwandt werden, die bei der künstlichen
Befruchtung übrig geblieben sind, oder sie sollen eigens hergestellt
werden - dabei handelt es sich um das sog. Therapeutische Klonen. Man
entnimmt dem Spender eine Zelle, transportiert sie in eine entkernte
menschliche Eizelle und stimuliert dieses Gewebe zum Wachstum. Aus dem
so geschaffenen geklonten Embryo entnimmt man die Stammzellen, die man
dann zur Therapie der Krankheit verwenden will. Dieser Akt der Entnahme
von Stammzellen wird den Embryo töten.
Und darin liegt der ethische
Sprengsatz für die Forschung: Dieser Weg der Gewinnung von embryonalen
Stammzellen durch das Klonierungsverfahren bedeutet, dass erstmals
menschliches Leben gezielt und eigens zu seiner Vernichtung gezüchtet
würde (ein Problem, das im übrigen bei der PID ebenso auftritt). Damit
würde menschliches Leben zu einem Rohstoff degradiert.
Es liegt auf
der Hand, dass dieser Umstand unser Selbstbild und unser Verständnis
von den Regeln menschlichen Zusammenlebens vor eine gro¤e
Herausforderung stellt. Es ist daher nicht nur nachvollziehbar, sondern
unbedingt notwendig, dass es darüber eine gründliche Debatte gibt. Sie
hat sich konzentriert auf die Frage, welchen Status wir dem
menschlichen Embryo in seinem frühesten Stadium zuerkennen wollen.
Gemeinhin
wird die Verschmelzung von Eizelle und Samen als der Beginn
menschlichen Lebens angesehen. Die Forschung der letzten Jahrzehnte hat
aber differenzierte Kenntnisse über den weiteren Fortgang der
Entwicklung des Embryos ermöglicht, so dass es aus biologischer Sicht
auch Argumente gibt, dass zum Beispiel erst am dreizehnten Tag dieser
Entwicklung ein einzigartiges menschliches Wesen entstanden ist. Aber
gerade weil die embryonale Entwicklung ein kontinuierlicher Prozess
ist, lässt sich diese Frage nicht letztgültig eindeutig beantworten.
Die Biologie hilft uns also nicht weiter, zumal sich ihre Erkenntnisse
stetig verändern. Ich stimme daher Regine Kollek zu, die zu dem
Ergebnis kommt: "Selbst dort, wo Biologinnen und Biologen sich einig
sind und Phänomene als unbezweifelbare Tatsachen angesehen werden,
können diese in normativer Hinsicht unterschiedlich interpretiert und
bewertet werden. Die entscheidende Frage ist also nicht: 'Welchen
moralischen Status hat der menschliche Embryo?', sondern: 'Welchen
moralischen Status soll der menschliche Embryo haben?' und 'Welchen
Status schreibt die Gesellschaft dem menschlichen Embryo zu?'
Diese
Frage müssen wir uns überhaupt nur stellen, weil vor rund zwanzig
Jahren die oben bereits zitierte Entwicklung begonnen hat, dass wir den
Embryo von seiner Mutter trennen können. Und wenn er sich dann noch als
scheinbar unerschöpfliche Ressource erweist, wird die Versuchung groß,
diesen Status unter instrumentellen Gesichtspunkten zu definieren.
Mich
haben die Versuche in der Debatte der vergangenen Monate wenig
überzeugt, anhand verschiedener Kriterien dem Embryo in einem frühen
Entwicklungsstadium einen minderen Status der Menschenwürde und damit
auch der Schutzbedürftigkeit zuzugestehen. Zu offenkundig trat dahinter
die Absicht hervor, die Nutzung dieses frühen menschlichen Lebens zu
Zwecken, die nicht seinem eigenen Wohl dienen, moralisch zu
exkulpieren. Die Schutzwürdigkeit eines Embryos an das Vorhanden- resp.
Nicht-Vorhandensein von bestimmten Eigenschaften zu binden, hat meines
Erachtens zurecht in der Öffentlichkeit scharfe Kritik hervorgerufen.
Diese Kritik machte sich nicht zuletzt an der Sorge fest, ein einmal so
eingeschlagener Weg könne auf lange Sicht dazu führen, dass mit Verweis
auf Fähigkeiten, die noch nicht oder nicht mehr vorhanden sind,
weiteren Personengruppen das Recht auf Lebensschutz abgesprochen wird.
Wer
die Forschung an oder unter Verwendung von Embryonen will, muss sich
dazu bekennen, dass er dafür menschliches Leben vernichten wird. Die
Frage, ob das zulässig ist, wird gesellschaftlich verhandelt.
Vollkommen fremd ist es unserer Moral und auch unserer Rechtsordnung
nicht, zwei hohe Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen, also auch Leben
gegen Leben zu stellen. Für den Bereich der Embryonenforschung wird
dies aber sehr schwer zu begründen sein. Denn es handelt sich definitiv
um fremdnützige Forschung, die nicht im Interesse des Embryos liegt.
Und ob ein allgemeines Heilsversprechen diesen Eingriff rechtfertigen
mag, muss stark bezweifelt werden.
Die starke Restriktion, die in
einer solchen Position liegt, mag aus der Perspektive des Forschens und
Heilens als zu viel verlangt erscheinen. Aber gerade wenn das auch von
Forschungsseite immer wieder betonte Interesse an der Verhinderung von
Missbrauch und stattdessen verantwortungsbewusstem Umgang mit den neuen
wissenschaftlichen Möglichkeiten ernst genommen wird, dann ist es
geboten, eine sehr hohe Hürde für einen derart schwerwiegenden Eingriff
in das Lebensrecht aufzustellen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft
hat lange mit Verweis auf die immer vielversprechenderen Möglichkeiten
der - ethisch unproblematischen - Verwendung von adulten Stammzellen
vorgeschlagen, vorerst auf eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes zu
verzichten, die die Verwendung embryonaler Stammzellen zuließe. Der
Präsident der DFG, Ernst-Ludwig Winnacker, hat diese Position mit
folgendem Argument verteidigt: "Es gibt Situationen, in denen die
Wissenschaft nicht nur als Anwalt ihrer selbst, sondern als Anwalt des
Ganzen, als Anwalt der Gesellschaft, aufzutreten hat, auch auf die
Gefahr hin, dass sich Teilgebiete der Wissenschaft dabei zeitweise
benachteiligt fühlen müssen." Erst wenn sich eindeutig erwiesen habe,
dass die Erwartungen an die adulten Stammzellen nicht erfüllt werden
können, müsse neu diskutiert werden.
Dieser Fall ist aus seiner
Sicht offenbar eingetreten, denn wie bekannt hat die DFG Anfang Mai
diese Haltung geändert und plädiert nun für die Verwendung von
Stammzellen, die aus Embryonen gewonnen werden, die in künstlicher
Befruchtung gewonnen, aber nicht der Mutter eingesetzt wurden. Wegen
der sehr strengen Regeln des deutschen Embryonenschutzgesetzes ist dies
ein seltener Fall, so dass es nur eine geringe Zahl solcher Embryonen
in Deutschland geben dürfte. Diese Stammzellen sollen verwendet werden
für die "Parallelforschung", also um das Verständnis für die
Funktionsweise der adulten Stammzellen zu erhöhen.
Winnacker
begründet seinen Sinneswandel mit dem state of the art, wonach zwar die
Arbeiten zu den erwachsenen Stammzellen immer vielversprechender
würden, die zu den embryonalen aber auch: "Das ganze Spektrum der
Möglichkeiten tut sich auf und wir kommen nun zu dem Schluss, dass man
auf ein Ende des Spektrums eben nicht verzichten sollte." In Gesprächen
und Interviews hat er immer wieder darauf hingewiesen, dass man das
Potential, das von dieser Grundlagenforschung eines Tages für die
Heilung ausgehen könne, nicht ungenutzt lassen dürfe.
Da sind wir
wieder bei unserem "therapeutischen Imperativ": Wir dürfen die Menschen
nicht um ihre mögliche Heilung bringen, so dass es sogar ethisch
geboten erscheint, diesen Weg auch unter Inkaufnahme des Verbrauchs von
Embryonen zu gehen.
Ich betone noch einmal ausdrücklich, dass dies
ein gewichtiges Argument ist und niemandem kann der Wunsch
Schwerkranker nach Heilung gleichgültig sein. Aber hilft es uns bei der
Entscheidungsfindung und der Grenzsetzung? Die DFG betont, sie wolle
nur die überzähligen Embryonen verwenden, die ohnehin vorhanden und zum
Absterben verdammt seien. Aber wenn Heilung das entscheidende Argument
ist, warum dann nicht auch die Herstellung von Embryonen, um aus ihnen
Stammzelllinien zu gewinnen? Warum dann auf das therapeutische Klonen
verzichten? Und kann für das reproduktive Klonen dann nicht auch eines
Tages ins Feld geführt werden, die sei notwendig um Paare von ihrem
Leiden daran zu heilen, dass sie kein genetisch eigenes Kind bekommen
können?
Also auch wenn wir die Prämisse Heilen akzeptieren, haben
wir damit noch keinen letztgültigen Maßstab gefunden, um unsere
ethischen Entscheidungen zu treffen. Aber wenn wir den Schritt gehen,
erstmals menschliches Leben zu fremden Zwecken zu nutzen, werden wir
auch nur schwerlich Maßstäbe finden können, hier Beschränkungen
einzuführen. Das ist doch gerade eine Erfahrung der biopolitischen
Debatte der letzten zwanzig Jahre: Jeder neue Schritt, der als der
letzte deklariert wurde, mutierte nach hinreichender Gewöhnung zur
Legitimation des nächsten Schrittes. Nein, wir haben es hier gerade
nicht mit Dammbrüchen zu tun, sondern mit einer allmählichen
Verschiebung des Deiches, bis er im Meer aufgeht.
Moralische Positionen in der pluralistischen Gesellschaft
Die
Diskussion um diese "letzten Fragen" hat in jüngster Zeit eine
Öffentlichkeit erreicht, die angesichts der Komplexität des Gegenstands
erstaunlich ist. Sie hat die Expertenkreise längst verlassen und treibt
viele Menschen um. Bedenkt man, um welch einen kleinen Bereich der
gentechnischen Entwicklung hier erbittert gerungen wird, mag das
zunächst erstaunen. Ich erkläre mir das damit, dass es ein gro§es
Bedürfnis danach gibt, gerade im Angesicht der vielfältigen
Veränderungen in der Medizin und der Forschung, die unser Selbstbild,
unser Verständnis von unseren Körpern und unseren Seelen berühren, nach
einer neuen Selbstverständigung unserer Gesellschaft zu suchen. Viele
Menschen sind in ihrem Alltag konfrontiert mit Grenzerfahrungen: mit
dem schwerkranken Angehörigen, über dessen Weiterbehandlung zu
entscheiden ist, mit dem jungen Paar, das eine Entscheidung über die
Abtreibung eines behinderten Kindes zu treffen hat, mit den alten
Verwandten, angesichts deren Leiden sich die Frage nach dem Sinn des
Lebens stellt.
Der Wunsch nach Heilung und Hilfe ist uns in solchen
Situationen immer der unmittelbarste - und zugleich konfrontieren sie
uns mit der schmerzlichen Erkenntnis, dass nur schwer zu entscheiden
ist, wie diesem Wunsch am besten gedient ist. Die große Zustimmung zur
aktiven Sterbehilfe in der Bevölkerung sehe ich hier als Indikator für
die tiefe Verunsicherung, in die uns die Erfolge der modernen Medizin
in Grenzsituationen stürzen. So wäre vielleicht fürs erste zu lernen,
dass das Konzept Heilen und Helfen selber diskussionswürdig ist: Wie
sieht Heilung für einen Chroniker, für einen Alzheimerpatienten, für
einen Behinderten aus? Selbst größte Euphoriker der gentechnischen
Forschung versprechen uns nicht die Heilung im biblischen Sinne, wonach
der Blinde sehend, der Lahme gehend wird. Also werden wir nach dem
guten Leben suchen müssen auch unter widrigen gesundheitlichen
Umständen.
Selbstverständlich werden wir es dabei mit
unterschiedlichen Moralvorstellungen zu tun bekommen und wir werden
alle immer wieder in Konfliktsituationen kommen, in denen wir an
unseren eigenen Maßstäben irre werden könnten. Selbstverständlich
werden in einer pluralistischen Gesellschaft auch Kompromisse gefunden
werden, die schmerzlich sind. Aber wer von vornherein mit Blick darauf
auf grundlegende ethische Maßstäbe zu verzichten können meint, der wird
auch keinen Beitrag für einen Gesellschaftsvertrag leisten können, der
für die neuen Herausforderungen der biotechnischen Revolution eine
tragfähige Grundlage ist.
Andrea Fischer, MdB