Abw�gung von Lust und selbstbestimmtem Risiko
Pr�vention zwischen Anspruch und Machbarkeit
Als
Prävention werden in der Regel vorbeugende Maßnahmen bezeichnet, um ein
unerwünschtes Ereignis oder die unerwünschte Entwicklung eines Problems
vorausschauend zu vermeiden. Prävention wie sie in diesem einführenden Artikel
von der Autorin verstanden wird, beschreibt das Dilemma zwischen selbst
gewünschtem Verhalten und notwendiger Verhaltensänderung. In diesem
Zusammenhang bedeutet Selbstbestimmung auch, die Freiheit zu haben, Risiken
einzugehen und die Betonung der Grenzen der Prävention wird als konstitutive
Bedingung für eine emanzipatorische
Präventionspolitik verstanden. Das Fazit: Weil die Solidarität unseres
Sozialstaats voraussetzungslos ist, haben Menschen auch dann einen Anspruch auf
Unterstützung, wenn das Risiko trotz aller Präventionsbemühungen eintritt.
In den
vergangenen Jahren ist Prävention allenthalben zu einem wünschenswerten
Vorgehen geworden, vorbei die Zeiten, da es noch erforderlich war, den
besonderen Wert und Nutzen von Bemühungen zur Prävention zu erklären.
Inzwischen
ist der Wille allgegenwärtig, durch geeignete Maßnahmen Menschen zu befähigen,
gar nicht erst krank zu werden, nicht in Gefahr zu geraten, nicht auf
medizinische oder therapeutische Hilfe angewiesen zu sein. Was nicht heißt,
dass dafür immer alle notwendige Unterstützung gegeben wird. Denn dem
Bewusstsein für den Sinn und die Leistungsfähigkeit von Prävention in
verschiedenen Lebensbereichen entspricht nicht immer die Finanzierung von
Angeboten und Projekten – am Ende siegt in der politischen Entscheidung immer
noch die Befriedigung unmittelbarer Problemlösungserfordernisse.
Das vorliegende Heft zeigt eine Vielfalt von positiven
Beispielen für präventive Projekte. Dabei ist Prävention längst über die
ursprünglich eng auf Schutz begrenzten Maßnahmen (Pille, Kondom)
hinausgewachsen und richtet sich auf eine umfassende Aufklärung, die zum
Beispiel zu einem kritischen Umgang mit Medien befähigt oder auf eine Stärkung
der eigenen Ressourcen und des Selbstbewusstseins gerichtet ist, um Kinder für
die Abwehr unerwünschter sexueller Annäherung zu stützen.
Aber: Je mehr Prävention als Möglichkeit, die
Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ereignisses zu beeinflussen, in den
Köpfen verankert ist, umso mehr besteht die Gefahr, dass es zu Schuldzuschreibungen
kommt, wenn das Ereignis doch eintritt. Schließlich, wenn es doch Möglichkeiten
gibt, die Ansteckung mit einer sexuell übertragbaren Krankheit zu verhindern,
den Übergriff eines Erwachsenen abzuwehren, nicht schwanger zu werden – ist dann
nicht der- oder diejenige, die doch betroffen ist, selber schuld? Hat er oder
sie dann noch Anspruch auf Hilfe?
Bislang ist das Verursacherprinzip noch nicht wirkmächtig
in der Sozialpolitik, aber die Diskussion um Eigenverantwortung zeigt die
Gefahren auf. Mit dem Begriff ist oft nicht der positive Bezug auf Freiheit
verbunden, sondern immer öfter die Forderung, selber für die Folgekosten eines
Verhaltens auch aufkommen zu müssen. Damit wird Individualisierung zum
Gegenentwurf zur sozialen Verantwortung der Gesellschaft. Warum sollen wir alle
noch Hilfen für betroffene
Menschen bereitstellen, wenn sie doch etwas hätte tun können gegen die
Gefahr? Einen Vorgeschmack darauf bieten die immer wiederkehrenden Diskussionen
in der Gesundheitspolitik, dass Menschen mit riskantem Lebensstil (Rauchen,
Trinken etc.) auch höhere Beiträge zur Krankenversicherung leisten sollten.
Gerade die gewachsene Akzeptanz von Prävention fordert ihre Akteure auf,
sorgsam auf die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit hinzuweisen, um den
Kurzschluss abzuwehren, dass jeder selber für seine Probleme verantwortlich
ist.
„Prävention wird nicht alle
Menschen zu vernünftigem Verhalten bewegen können“
Überdies muss sich jede Präventionsstrategie dem Dilemma
stellen, wie zwischen dem selbst gewünschten Verhalten und notwendiger
Verhaltensänderung entschieden wird und wer das tut. Denn viele
Präventionsmaßnahmen zielen darauf, dem tatsächlichen Agieren aus Lust und
Neigung ein „vernünftigeres“ Verhalten entgegenzusetzen. Die unmittelbare und nahe
liegende Antwort auf den inhärenten Konflikt zwischen Wunsch und angestrebten
Verhalten ist, darauf hinzuweisen, dass mit einer Verhaltensänderung auch
Genuss verbunden sein kann, und wenn das nicht, dass es eines geringfügigen
Aufwands bedarf. Gleichwohl, bei aller Klugheit, die viele Präventionsprojekte
bei diesen Überzeugungsversuchen inzwischen zeigen, sie werden nicht alle
gefährdeten Menschen zu einem umfassenden vernünftigen Verhalten bewegen können
(und Zwang scheidet ohnehin aus).
Gerade sexuelle
Präventionsprojekte müssen darum das „kritische Bündnis mit der Lust“ (Stefan
Etgeton) suchen. Ihr Ziel muss daher sein, den Menschen zu befähigen, sich der
Risiken bewusst zu sein, die er mit einem bestimmten Verhalten eingeht und sich
bewusst entscheiden zu können, was er in der Abwägung von Lust und Risiko
vorzieht. Selbstbestimmung heißt hier, dass Menschen weiterhin die Freiheit
haben, Risiken einzugehen, aber sie sollen darum wissen, welche Gefahren damit
für sie verbunden sind und auch, welchen Schutz sie um welchen Preis haben
können. Damit ist für die Gesellschaft nicht das Recht verbunden, für ihre
Bemühungen ein „richtiges“ Verhalten einzufordern.
„Präventionsprojekte müssen Selbstbestimmung über
Verhaltenssteuerung stellen“
Deshalb ist die Betonung der Grenzen der Prävention eine
konstitutive Bedingung für emanzipatorische Präventionspolitik. Sie verwahrt
sich gegen monströse Überschätzungen ihrer Möglichkeiten und leistet damit
präventiven Widerstand gegen falsche Erwartungen, dass die gesellschaftliche
Unterstützung für Präventionspolitik einen Erfolg verlangen kann im Sinne von
einem risikofreien Verhalten. Menschen leben mit Widersprüchen, sie verfolgen
Lüste und Wünsche an ein „gutes Leben“, das nicht immer ein gefahrloses Leben
ist. Präventionsprojekte müssen Selbstbestimmung im Zweifelsfall über
Verhaltenssteuerung stellen. Denn nur so werden die Freiheitsrechte der
Menschen gewahrt. Damit verbunden muss auch eine aktive Einmischung seitens der
in der Prävention Tätigen sein: In unserer Gesellschaft haben Menschen auch
dann einen Anspruch auf Unterstützung, wenn das Risiko trotz aller
Präventionsbemühungen eintritt, denn die Solidarität unseres Sozialstaats ist
voraussetzungslos.
„Bescheidene Präventionspolitik ist vorausschauende Gegenwehr
gegen eine entsolidarisierte Gesellschaft“
Gerade die Karriere des Begriffs der Eigenverantwortung
verlangt diese politische Verortung der Anbieter von Prävention. So erfreulich
die gewonnene Akzeptanz und das Vertrauen in die Prävention ist - sie müssen
sich immer bewusst sein, dass es eine Bereitschaft und auch Neigung zur
individuellen Schuldzuweisung bei riskantem Verhalten gibt, die zum Vorwand für
einen Entzug der Solidarität werden kann. Dass Prävention nicht alles kann, was
man ihr als Aufgabe zuweisen möchte, können die Akteure der Prävention aufgrund
ihrer Erfahrung und ihres Wissens immer wieder bestätigen. Dies – auch
öffentlich – zu betonen, ist nicht nur eine Frage der Redlichkeit, es ist auch
eine notwendige Voraussetzung für einen respektvollen Umgang mit den
Zielgruppen. Aber vor allem ist eine in diesem Sinne bescheidene
Präventionspolitik auch selbst wieder eine vorausschauende Gegenwehr gegen eine
entsolidarisierte Gesellschaft: Jeder Mensch sollte befähigt werden, sich vor
Problemen oder Krankheiten zu schützen, aber beim Eintritt des Risikos hat er
ein Recht darauf, dass ihm geholfen wird.